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   BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55   

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BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55 (https://dejure.org/1956,3606)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1956 - V ZR 87/55 (https://dejure.org/1956,3606)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - V ZR 87/55 (https://dejure.org/1956,3606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 890
  • JR 1956, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1952 - IV ZR 108/51

    Vertragshilfe und Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55
    Sie geht, insoweit in Obereinstimmung mit dem Berufungsgericht und auch mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs (OGHZ 1, 62 [65]; 386 [393]; BGHZ 2, 150 [153]; 6, 385 [387]; 8, 344 [347]) davon aus, daß eine Berufung auf § 242 BGB nur insoweit zulässig sei, als es sich um einen im Vertragshilferecht nicht geregelten Tatbestand handle oder das Begehren der Beklagten nach Art und Begründung über die Möglichkeiten der Vertragshilfe hinausgehe.
  • BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51

    Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55
    Sie geht, insoweit in Obereinstimmung mit dem Berufungsgericht und auch mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs (OGHZ 1, 62 [65]; 386 [393]; BGHZ 2, 150 [153]; 6, 385 [387]; 8, 344 [347]) davon aus, daß eine Berufung auf § 242 BGB nur insoweit zulässig sei, als es sich um einen im Vertragshilferecht nicht geregelten Tatbestand handle oder das Begehren der Beklagten nach Art und Begründung über die Möglichkeiten der Vertragshilfe hinausgehe.
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55
    Sie geht, insoweit in Obereinstimmung mit dem Berufungsgericht und auch mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs (OGHZ 1, 62 [65]; 386 [393]; BGHZ 2, 150 [153]; 6, 385 [387]; 8, 344 [347]) davon aus, daß eine Berufung auf § 242 BGB nur insoweit zulässig sei, als es sich um einen im Vertragshilferecht nicht geregelten Tatbestand handle oder das Begehren der Beklagten nach Art und Begründung über die Möglichkeiten der Vertragshilfe hinausgehe.
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 217/86
    Eine solche Beurteilung hängt indessen von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu BGH Urteile vom 30. Mai 1956 - V ZR 87/55 - JR 1956, 416; vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 5/56 - LM BGB § 242 (Bb) Nr. 23; vom 23. Februar 1968 - V ZR 166/64 - FamRZ 1968, 249).
  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 191/61
    Soweit die Beklagten damit auf den der Nießbrauchsbestellung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrag zurückgreifen und etwa den Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend machen wollen, mag zwar für die Anwendung der Grundsatze über diesen Wegfall die eingetretene Erfüllung des Vertrages über die Grundstücksübereignung, an der die Klägerin mindestens als begünstigte Dritte beteiligt war, kein unbedingtes Hindernis sein (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1953, V ZR 72/52, LM BGB § 242 Bb Nr. 18), auch kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Wegfall auch dann berücksichtigt werden, wenn der Schuldner die Veränderung der Verhältnisse durch eigene Entschließung herbeigeführt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956, V ZR 87/55, LM BGB § 242 Bb Nr. 22).
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 5/56
    Wie aber bereits der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen hat, können die Wirkungen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch dann eintreten, wenn der Schuldner dies Ergebnis durch eigene Entschließung herbeigeführt hat (Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 87/55 -, JR 1956, 416).
  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 186/58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vor Inkrafttreten der BGBs erfolgten Auflassung

    Nicht minder möglich ist die Möglichkeit, aus dem Gesichtspunkt der fehlenden Geschäftsgrundlage zu einer Auflösung oder zu einer für den Beklagten günstigen Anpassung des Vertragsverhältnisses zu gelangen, Bei dem Vorhandensein des Veräußerungsverbotes handelt es sich um einen Umstand, der ausschließlich in seinem eigenen Machtbereich liegt (OGHZ 1, 62, 68; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Bearb. § 41 III 5, S. 182; Kegel DRZ Beiheft 3.1948, S.5, Larenz, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung 2. Aufl. 5. Kapitel IV B 4 b, S. 185; vgl. allerdings Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956, V ZR 67/55, JR 1956, 416).
  • BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55

    Rechtsmittel

    In besonders gelagerten Fällen können die Wirkungen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch dann eintreten, wenn der Schuldner durch eigene Entschließung den Wegfall der Geschäftsgrundlage herbeigeführt hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956, V ZR 87/55).
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